Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Haben Sie im Ausland geheiratet oder haben vor einer ermächtigten Person in Deutschland (zum Beispiel im Konsulat) die Ehe geschlossen? So können Sie In diesem Fall die Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.
Volltext
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit für die Zukunft.
Voraussetzungen:
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Ehegatten ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger oder ist staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Oder aber Sie haben die Ehe im Inland geschlossen vor einer ermächtigten Person (zum Beispiel beim Konsulat des Heimatstaates) und keiner von Ihnen hatte im Zeitpunkt der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit. - Antragsberechtigt sind die Ehegatten. Sind beide Ehegatten verstorben, kann der Antrag auch von deren Eltern oder Kindern gestellt werden.
- Inlandswohnsitz ist oder war vorhanden
- Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend. Das Standesamt kann die Vorlage der Originale zur Prüfung verlangen.
Erforderliche Unterlagen
Notwendige Unterlagen bei Antrag auf Nachbeurkundung:
- Heiratsurkunde (Original) mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher (bei Urkunden aus bestimmten Ländern ist auch eine Apostille – Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und des Siegels der ausstellenden Behörde – notwendig)
- Beglaubigte Abschriften aus den Geburtsregistern der Ehegatten (bei ausländischen Staatsangehörigkeit wird die ausländische Geburtsurkunde im Original benötigt)
- gegebenfalls Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder im Original
- gegebenfalls Nachweis der Auflösung eventueller Vorehen im Original (Eheurkunde und Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde et cetera)
Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung durch das Standesamt.
Die Nachbeurkundung einer Ehe, die im Ausland geschlossen wurde und bei der zumindest einer der Eheschließenden keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, bedarf der Überprüfung durch die Fachaufsicht.
Kosten
- Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe: 95,00 Euro
- je beteiligtes ausländisches Recht: 32,00 Euro
- Heiratsurkunde: je 16 Euro
- zusätzlich entstehen Kosten durch Prüfung der Unteren Fachaufsichtsbehörde