Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Hausnummern erteilen
Jeder Eigentümer beziehungsweise jede Eigentümerin oder sonst dinglich Berechtigte beziehungsweise andere Nutzer oder Nutzerinnen ist verpflichtet, das Grundstück mit der zugeteilten Hausnummer zu versehen und das Schild ständig im gut lesbaren Zustand zu erhalten. Dies gilt auch für Änderungen der Nummer (gemäß §§ 126 Abs. 3 BauGB, 13 und 26 Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg i. V. m. § 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Velten vom 11. Februar 2021 – Stadtordnung).
Sofern eine Nummer zugeordnet ist, sind auch unbebaute Grundstücke mit dieser zu versehen.