Inhalt

Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Dienstleistungen

Förderung von Projekten und Maßnahmen ehrenamtlicher Seniorenarbeit der Stadt Velten

Ziel ist es die ehrenamtliche Arbeit mit den Senioren in der Stadt Velten in Form von festgeleten Projekten zu fördern und weiterzuentwickeln.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular, Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan

Voraussetzungen

Der/Die Antragsteller/in muss nachweisen, dass mindestens 80 von Hundert der teilnehmenden Senioren Bürger/innen Veltens sind. Voraussetzung ist ein Eigenanteil i.H.v. 20% der Gesamtkosten. Als Senioren im Sinne dieser Richtlinie gelten Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Förderfähig sind Betriebs-, Sach- und Honorarkosten in angemessenem Umfang.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung,
  • Antragsprüfung,
  • Beweilligung,
  • Mittelabforderung und -auszahlung,
  • Verwendungsnachweis,
  • Verwendungsnachweisprüfung

Kosten (Gebühren, Auslagen, et cetera)

Die Gesamthöhe der von der Stadt Velten jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel wird durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegt.

Bearbeitungsdauer

individuell

Fristen

Anträge können jeweils im laufenden Kalenderjahr gestellt werden. Verwendungsnachweise des freien Trägers sind zwei Monate nach Durchführung der projektbezogenen Maßnahme beim Seniorenbeirat einzureichen. Der Seniorenbeirat übergibt der Stadt bis zum 31. März des auf das Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahres nach Prüfung alles zusammengefassten Nachweise.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare/ Schriftformerfordernis

Hinweise (Besonderheiten)

Als Senioren im Sinne dieser Satzung gelten Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.