Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wird auf Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Velten festgesetzt und erhoben.
Vollbeschreibung
Gegenstand der Steuer ist die entgeltliche Benutzung von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs-, Warenspiel- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder an sonstigen Orten wie Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Ort.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über steuerpflichtige Geräte