Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Veranstaltungen - Ausnahmegenehmigung beantragen
Egal, ob es sich um ein Straßen- oder Vereinsfest, ein Konzert, ein Firmenjubiläum, eine Hochzeitsfeier oder andere Veranstaltung handelt – mitunter sind eine Vielzahl von Rechtsvorschriften zu beachten.
Vollbeschreibung
Der Fachdienst Bürgerservice/Ordnung der Stadtverwaltung Velten ist ihr erster Ansprechpartner für Veranstaltungen. Anträge müssen in schriftlicher Form unter Verwendung des Vordrucks „Antrag auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für eine Veranstaltung“ eingereicht werden. Insbesondere folgende Aspekte sollten schon bei der Planung der Veranstaltung berücksichtigt werden:
- Lärmschutz (Einhaltung der Lärmgrenzwerte gemäß Landesimmissionsschutzgesetz - LImschG)
- Feuerwerk (Einhaltung der Vorgaben nach 1. SprengstoffV und LImschG)
- Gebrauch von Grillgeräten (Einhaltung Stadtordnung)
- Verwendung von Feuerschalen (Einhaltung Stadtordnung)
- Lagerfeuer (Einhaltung Stadtordnung beziehungsweise LImschG)
- Anbringung von Werbemittel (Einhaltung Stadtordnung beziehungsweise Sondernutzungssatzung).
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Nach Antragseingang werden die Voraussetzungen der jeweiligen Norm geprüft und gegebenfalls andere Behörden beziehungsweise Sachbereiche der Stadtverwaltung angehört.
Bearbeitungsdauer
Je nach Veranstaltungsart bis zu 3 Monaten