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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Reisegewerbe Erlaubnis

Nr. 99050023005000

Wofür benötige ich eine Reisegewerbekarte und wo bekomme ich sie?

Volltext

Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Diese haben Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.

Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Handwerkskarte
  • Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
  • Antragsformular

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Erteilung der Reisegewerbekarte fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 Euro bis 500,00 Euro an (Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie [MWEGebO] Ziff. 2.2.9 ff.)..

Führungszeugnis: 13,00 Euro

Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro

Verfahrensablauf

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt zirka ein bis drei Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Fristen

Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.

Formular / Schriftformerfordernis