Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Löschung des Sanierungsvermerks im Grundbuch
Löschung des Sanierungsvermerks aus dem Grundbuch
Vollbeschreibung
Mit Rechtskraft der Sanierungssatzung wurde der Sanierungsvermerk in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke eingetragen. Die Eintragung erfolgte ohne Beteiligung des/der Eigentümers/in auf Antrag der Stadt. Der Sanierungsvermerk hat keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen, lediglich eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr. Mit diesem Sanierungsvermerk wird kenntlich gemacht, dass das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt. Eine rechtliche Veränderung der Grundbucheintragung ist nur mit Zustimmung der Stadt möglich. Endet die städtebauliche Sanierungsmaßnahme mit der Aufhebung der Sanierungssatzung, so wird die Löschung des Sanierungsvermerks im Grundbuch nicht automatisch vorgenommen. Sie muss vom/von der Eigentümer/in des jeweiligen Grundstücks beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Grundlagen
Formlose schriftliche Absichtserklärung (Antrag) zur Löschung des Sanierungsvermerks
Voraussetzungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Formulare/ Schriftformerfordernis
Anträge können formlos bei der zuständigen Stelle gestellt werden.