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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Löschung des Sanierungsvermerks im Grundbuch

Löschung des Sanierungsvermerks aus dem Grundbuch


Vollbeschreibung

Mit Rechtskraft der Sanierungssatzung wurde der Sanierungsvermerk in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke eingetragen. Die Eintragung erfolgte ohne Beteiligung des/der Eigentümers/in auf Antrag der Stadt. Der Sanierungsvermerk hat keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen, lediglich eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr. Mit diesem Sanierungsvermerk wird kenntlich gemacht, dass das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt. Eine rechtliche Veränderung der Grundbucheintragung ist nur mit Zustimmung der Stadt möglich. Endet die städtebauliche Sanierungsmaßnahme mit der Aufhebung der Sanierungssatzung, so wird die Löschung des Sanierungsvermerks im Grundbuch nicht automatisch vorgenommen. Sie muss vom/von der Eigentümer/in des jeweiligen Grundstücks beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Grundlagen

Formlose schriftliche Absichtserklärung (Antrag) zur Löschung des Sanierungsvermerks

Voraussetzungen

Der Ausgleichsbetrag wurde abgelöst.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Formulare/ Schriftformerfordernis

Anträge können formlos bei der zuständigen Stelle gestellt werden.