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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Kinderbetreuung - Aktualisieren der Daten für die Beitragsberechnung zur Betreuung und Verpflegung (Krippe, Tagespflege, Kindergarten, Hort)

Elternbeiträge sind für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte zu entrichten.

Vollbeschreibung

Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes haben die Personensorgeberechtigten gemäß der Kita-Satzung der Stadt Velten Elternbeiträge in Form eines Kostenbeitrags für die Betreuung und eine Essenpauschale zu entrichten.

Der Kostenbeitrag hängt vom nachzuweisenden Jahresnettoeinkommen der Eltern ab, von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie, von der festgelegten Betreuungszeit und vom Alter des zu betreuenden Kindes. Die Festsetzung erfolgt durch einen Gebührenbescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Aktuelle Kita-Satzung (Satzung der Stadt Velten zur Erhebung von Kostenbeiträgen und Essengeld in den kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Velten und in Tagespflege).

Kosten

Der Gebührenbescheid und Essengeldbescheid wird kostenfrei erstellt.

Verfahrensablauf

Mit der Zusage und der Inanspruchnahme eines Kitaplatzes wird anhand der eingereichten Unterlagen der Gebührenbescheid erstellt.

Hinweise

Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, alle Änderungen des Einkommens, die zu einer Erhöhung der Kostenbeiträge führen, der Stadt Velten unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, so ist die Stadt Velten auch rückwirkend berechtigt, den Kostenbeitrag neu festzusetzen und zu korrigieren.

Formulare/Schriftformerfordernis