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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Katzenkastration - Zuschuss beantragen

Für Freigänger-Katzen besteht in der Stadt Velten Kastrationspflicht. Gemäß Stadtordnung Velten sind Katzenhalterinnen beziehungsweise Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, verpflichtet, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Zudem müssen die Katzen mit einem Microchip gekennzeichnet sein, welcher in einem Haustierregister (zum Beispiel TASSO oder FINDEFIX) registriert sein muss.

Vollbeschreibung

Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren, mittels Microchip kennzeichnen und bei einem Haustierregister registrieren zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen.

Katzenhalterin oder Katzenhalter ist, wer eine Katze im eigenen oder im Interesse Dritter aufgenommen hat. Eine zugelaufene Katze gilt als aufgenommen, wenn sie nicht innerhalb einer Woche bei der örtlichen Ordnungsbehörde gemeldet oder bei einer von der örtlichen Ordnungsbehörde bestimmten Stelle abgegeben wird. Als Katzenhalterin oder Katzenhalter im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig mit Futter versorgt.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Stadt bezuschusst die Kastration von maximal 50,00 Euro.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrages beim Ordnungsamt der Stadt Velten wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Bezuschussung erfüllt sind, insbesondere also, ob die Katze mit einem Mikrochip gekennzeichnet, in einem Haustierregister registriert ist und von einem Tierarzt kastriert wurde. Sollten die Voraussetzungen gegeben sein, wird der Zuschuss an den/die Antragsteller/in zur Anweisung gebracht.

Formulare