Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Feuerwerk Ausnahmegenehmigung
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nur zu Silvester, das heißt am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Für das Abrennen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember bedarf es einer Ausnahmegenehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde.
Voraussetzung
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22 Uhr, in den Monaten Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein. In dem Zeitraum, für den die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt ist, darf das Ende des Feuerwerkes um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden.
Verfahrensablauf
Nach Antragseingang werden die Voraussetzungen für das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände geprüft, insbesondere wird die Feuerwehr und betroffene Sachbereiche der Stadtverwaltung (Liegenschaften, Tiefbau) angehört. Gegebenfalls bedarf es auch einer Erlaubnis oder Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, sofern das Feuerwerk auf öffentlichen Verkehrsflächen abgebrannt werden soll.