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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Führerschein - Ersterteilung oder Erweiterung

Der Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung, die Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges enthält. Die Stadt Velten nimmt Führerscheinanträge entgegen und prüft diese auf Vollständigkeit. Alle Anträge werden zum Landkreis Oberhavel, Fachdienst Verkehr, weitergeleitet. Dort findet die weitere Bearbeitung statt.

Vollbeschreibung

Sie möchten erstmalig einen Führerschein erwerben oder Ihren Führerschein um eine Fahrerlaubnisklasse erweitern? Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben, können Sie hierzu den Antrag auf Ersterteilung beziehungsweise Erweiterung einer Fahrerlaubnis im Bürgerservice stellen. 

Die Meldebehörde prüft dann den Antrag auf Vollständigkeit und übersendet diesen zur weiteren Bearbeitung an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (erhältlich auch bei Ihrer Fahrschule), bei Minderjährigen auch die Unterschrift eines Personensorgeberechtigten
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (nicht erforderlich bei Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse mit Ausnahme der Klassen C und D)
  • Sehtestbescheinigung (im Optiker-Fachgeschäft oder in einer Augenarztpraxis durchzuführen, nicht älter als 2 Jahre)
  • ein biometrisches Lichtbild
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • bisheriger Führerschein (sofern die Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse beantragt wird)

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Es besteht für 17-jährige Jugendliche die Möglichkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE (PKW oder PKW mit Anhänger) zu führen, sofern die Fahrprüfung erfolgreich bestanden wurde.

Sie können einen Antrag auf Teilnahme zum "Begleiteten Fahren ab 17" auch im Bürgerservice oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel stellen.

Notwendige Unterlagen für die Neubeantragung:
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (erhältlich auch bei Ihrer Fahrschule), bei Minderjährigen auch die Unterschrift eines Personensorgeberechtigten
  • Beiblatt zum Antrag „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ (Benennung der Begleitpersonen und Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
  • Anlage zum Antrag „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ (je Begleitperson ein Anlageformular, dem eine Kopie des im Besitz befindlichen Führerscheins beizufügen ist); maximal fünf Begleitpersonen sind möglich
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (nicht erforderlich bei Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse mit Ausnahme der Klassen C und D)
  • Sehtestbescheinigung (im Optiker-Fachgeschäft oder in einer Augenarztpraxis durchzuführen, nicht älter als zwei Jahre)
  • ein biometrisches Lichtbild
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • bisheriger Führerschein (sofern die Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse beantragt wird)
Kosten:
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis: 43,90 Euro bis 44,70 Euro
  • Eintrag der Begleitperson (pro Person): 9,00 Euro

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühren sind abhängig von den beantragten Fahrerlaubnisklassen und liegen zwischen 43,90 Euro und 53,90 Euro.

Hinweis

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde im Fachdienst Verkehr des Landkreises Oberhavel.