Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Förderung von Jugendarbeit
Ziel und Grundsatz der Förderung von Jugendarbeit ist es, ein den tatsächlichen Interessen und Bedürfnissen junger Menschen entsprechendes, zeitgemäßes Angebotsspektrum an Jugendarbeit in der Stadt Velten zu verwirklichen.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Velten (§§ 23 und 44 LHO)
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular mit ausführlicher Projektbeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan
Voraussetzungen
Es werden Maßnahmen gefördert, die allein durch Eigeneinnahmen nicht finanziert werden können.
Voraussetzung ist ein Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der Gesamtkosten. Es werden maximal 80 Prozent der Maßnahme gefördert (Ausnahme Hallengebühren, diese werden zu 100 Prozent gefördert). Es handelt sich bei der Förderung um Betriebs-, Sach- und Honorarkosten (entsprechend der förderfähigen Projekte laut Richtlinie).
Kosten
Verfahrensablauf
- Antragstellung,
- Antragsprüfung,
- Beweilligung oder Ablehnung,
- Mittelabforderung und -auszahlung,
- Einreichung des Verwendungsnachweises (zahlenmäßige Übersicht der verwendeten Mittel + Sachbereicht),
- Verwendungsnachweisprüfung
Bearbeitungsdauer
Fristen
- Anträge über 500,00 EUR sind bis zum 01.12. des Vorjahres einzureichen.
- Anträge bis 500,00 EUR sind spätestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn einzureichen.
- Verwendnungsnachweise sind spätestens zwei Monate nach Maßnahmenende einzureichen.
Formulare/ Schriftformerfordernis
Der Antrag Jugendfördermittel ist vollständig ausgefüllt einzureichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht verbrauchte Fördermittel sind an die Stadtverwaltung zurückzuzahlen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.