Inhalt

Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Förderung und Unterstützung des kulturellen Lebens (Kulturförderfonds)

Die Stadt Velten fördert das kulturelle Leben im Gemeinwesen, insbesondere die Teilnahme der Einwohnerinnen und Einwohner an kulturellen Veranstaltungen sowie den Zugang zu den Kulturgütern in der Stadt.

Vollbeschreibung

Ziel ist es,

  • künstlerische und gesellschaftliche Tätigkeiten in der Stadt zu fördern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
  • ein vielfältiges kulturelles Angebot zu schaffen,
  • die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an kulturellen Aktivitäten zu fördern,
  • die kulturelle Identifikation mit der Region zu stärken,
  • das besondere Kulturgut der Stadt Velten zu bewahren und zu fördern,
  • der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten zu dienen, sowie
  • einen Beitrag zum Stadtmarketing zu leisten und die Innenstadt beleben.

Die im jährlichen Haushaltsbudget der Stadt bereitgestellten Mittel für die Kulturförderung können von gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts, gemeinnützigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und natürlichen Personen in Anspruch genommen werden, wenn sie einen Beitrag zum kulturellen Leben in der Stadt Velten leisten und die Fördervoraussetzungen
dieser Richtlinie erfüllen. Sie können nicht mit anderen Förderrichtlinien der Stadt Velten kombiniert werden. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular mit ausführlicher Projektbeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Projektanträge über 500 Euro sind bis zum 01. Dezember des Vorjahres bei der Stadtverwaltung einzureichen. Ausnahme bildet das Beschlussjahr dieser Richtlinie. Eine Antragsannahme nach dem festgelegten Stichtag kann nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Bei Antragssummen über 500 Euro erhält der Antragsteller im Falle einer Befürwortung durch den Sozialausschuss einen Zuwendungsbescheid mit den dazugehörigen Anlagen wie der Annahmebestätigung, der Mittelabforderung und dem Vordruck für den Verwendungsnachweis. Sollten Umstände eintreten, die die Durchführung geplanter Projekte verhindern, besteht die Möglichkeit, die Umwidmung der Fördersumme für neue Angebote in Abstimmung mit dem Sozialausschuss zu beantragen.

Bei Beträgen bis 500 Euro ist der Antrag spätestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn vorzulegen. Antragssummen bis 500 Euro werden durch die Stadtverwaltung ohne Beteiligung des Sozialausschusses beschieden.

Formular

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht verbrauchte Fördermittel sind an die Stadtverwaltung zurückzuzahlen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.