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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Eheschließung anmelden

Für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt vorgenommen werden.

Volltext

Falls Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten, benötigt das dortige Standesamt nach erfolgter Anmeldung im Wohnsitzstandesamt eine Ermächtigung diesem. Dazu melden Sie dort Ihre Ehe an und teilen dem Standesbeamten mit, wo Sie getraut werden möchten und an welchem Tag Sie dort einen Termin reserviert haben. Der Standesbeamte wird Ihre Anmeldung zur Eheschließung prüfen und dem Standesamt in Ihrem Wunschort eine Ermächtigung erteilen. Die Anmeldung zur Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit, in diesem Zeitraum muss die Ehe geschlossen werden, ansonsten ist die Anmeldung zu wiederholen.

Namensführung in der Ehe

  • Es besteht freie Wahl, ob Sie einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) führen möchten oder nicht.
  • Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.
  • Seit 2004 ist es ebenfalls möglich, einen Namen, der nicht der Geburtsname eines Verlobten ist (zum Beispiel Ehename der Vorehe, wenn dieser noch der aktuelle Familienname eines der Verlobten ist) zum neuen Ehenamen zu bestimmen.
  • Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.
  • Bei der Anmeldung zur Eheschließung werden Sie nach Ihrer Wahl gefragt, jedoch können Sie diese Entscheidung bis zum eigentlichen Ja-Wort noch abändern.
  • Eine Erklärung zum Ehenamen kann aber auch jederzeit nach der Eheschließung nachgeholt werden. Ist jedoch ein Ehename innerhalb der Ehe bestimmt worden, ist dieser unwiderruflich und kann erst nach Auflösung einer Ehe wieder abgelegt werden.
  • Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen (Doppelname mit Bindestrich). Das ist auch jederzeit nach der Eheschließung bzw. nach der Bestimmung eines Ehenamens noch möglich und an keine Frist gebunden. Die Hinzufügung kann auch einmalig wieder abgelegt werden.
  • Ein Doppelname für beide Ehepartner ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • erweiterte Meldebescheinigung für jeden Eheschließenden (maximal 14 Tage alt). Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres jeweiligen Wohnsitzes. Sollten Sie in Velten wohnhaft sein, können wir diese intern einsehen und Sie brauchen keinen gesonderten Termin im Einwohnermeldeamt zu vereinbaren. Für Anwohner in Leegebruch ist das Einwohnermeldeamt in Leegebruch zuständig und eine erweiterte Meldebescheinigung muss mitgebracht werden.
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, Geburtenregister (maximal sechs Monate alt). Diese können Sie ausschließlich bei dem Standesamt erhalten, das Ihre Geburt beurkundet hat. Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.
  • Eheurkunde der Vorehe, sollte eine solche bei einem oder beiden der Verlobten bestehen, sowie das entsprechende rechtskräftige Scheidungsurteil (bitte unbedingt auf den Vermerk der Rechtskraft samt konkretem Datum achten) oder die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners, wodurch die Vorehe aufgehoben wurde.
  • Geburtsurkunden etwaiger gemeinsamer Kinder

Besitzt einer der beiden oder gar beide Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind weitere Dokumente vorzulegen. Diese richten sich nach dem jeweiligen Herkunftsland und können hier nicht pauschal aufgelistet werden. Eine entsprechende Information hierzu können Sie beispielsweise auf der Homepage des Brandenburgischen Oberlandesgerichts aus der Länderliste unter dem Reiter „Ausländerehesachen“ nach Auswahl des entsprechenden Herkunftslandes einsehen oder bei uns im Standesamt erhalten.

Für eine Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbezug vereinbaren Sie bitte einen entsprechenden Termin unter der gleichlautenden Dienstleistung Eheschließung mit Auslandsbezug anmelden, sofern Sie alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Kosten

  • Anmeldung der Eheschließung 51,00 Euro
  • gegebenfalls eine erweiterte Meldebescheinigung pro Eheschließenden bei Eheschließung in einem anderen Standesamt 12,00 Euro
  • Eheschließung während der Servicezeiten 60,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Servicezeiten 100,00 Euro
  • Heiratsunkunde, Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde: je 15,00 Euro