Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Nr. 99115002060002Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen
Volltext
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
gebührenfrei
Verfahrensablauf
Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
Zuständige Stelle
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde