Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Antrag auf Umbettung
Sie können bei der Friedhofsverwaltung einen Antrag auf Umbettung eines Grabes stellen.
Volltext
Umbettungen von Erdbestattungen werden von Bestattungsunternehmen durchgeführt, wenn die Zustimmung der Stadt Velten erteilt wurde und sonstige Hinderungsgründe nicht vorliegen. Umbettungen von Urnen erfolgen durch das Friedhofspersonal. Die Stadt Velten bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, haben die Nutzungsberechtigten zu tragen. Bei Umbettungen, die auf Veranlassung der Stadt Velten erforderlich werden, trägt die Stadt die Kosten.
Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
Särge und Urnen zu anderen als zu Umbettungszwecken auszugraben, bedarf einer behördlichen oder einer richterlichen Anordnung.
Rechtsgrundlage(n)
- Friedhofssatzung der Stadt Velten
- §§ 33 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG)
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Die Kosten ergeben sich aus der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Velten.