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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Dienstleistungen

Bürgerhaushalt - Vorschläge einreichen

Jährlich können Bürgerinnen und Bürger in und um Velten Vorschläge für den Bürgerhaushalt der Ofenstadt Velten einreichen, um das Stadtbild und Stadtleben zu verschönern. Veltenerinnen und Veltenern stimmen einmal jährlich über die Vorschläge ab.

Vollbeschreibung

 „Bürgerhaushalte“ oder auch „Bürgerbudgets“ gibt es auf der ganzen Welt – und zwar in unzählig vielen Varianten. Daher entwickelt jede Stadt ein individuelles Konzept. Das hat auch Velten getan. Wie überall, gibt es auch bei uns ein festes Budget von 50.000 Euro, über deren Verwendung die Bürger und Bürgerinnen entscheiden. Sie können direkt mitbestimmen, was in unserer Stadt verbessert werden kann, wer Unterstützung erhalten soll oder wo Geld investiert werden muss. Das kann eine fehlende Parkbank oder ein zusätzlicher Mülleimer ebenso sein wie ein Vereinsprojekt.

Im Oktober sind alle Einwohnerinnen und Einwohner – vom Kleinkind bis zum/zur Senior/in – gefragt: Es gilt, die besten und mehrheitsfähigsten Ideen für die Ofenstadt Wirklichkeit werden zu lassen.  

Wichtig ist, dass die Ideen möglichst vielen Ofenstädterinnen und -städtern zugutekommen und in der Zuständigkeit der Stadt Velten liegen. Ebenfalls zu beachten ist, dass die vorgeschlagenen Ideen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu zählen neben Gesetzen auch beschlossene Konzepte und andere Beschlüsse der Stadtverordneten.

Ausgeschlossen sind darüber hinaus Projekte, die hohe Folgekosten nach sich ziehen.

Beim Bürgerhaushalt kann jeder – egal wie alt – mitmachen! Zur Abstimmung kommen alle Vorschläge, die umsetzbar sind und die nicht mehr als 15.000 Euro kosten. Wichtig ist daher, dass die Stadt Velten für das Vorhaben zuständig ist. Der Ausbau der S-Bahn zum Beispiel oder der Bau von Radwegen an Landesstraßen würde nicht dazu zählen.

Ausgeschlossen sind außerdem solche Projekte, die hohe Folgekosten nach sich ziehen, wie zum Beispiel Personalstellen oder Mieten. Um eine Doppelförderung auszuschließen, können daneben Vorschläge, die durch bestehende Förderrichtlinien der Stadt förderfähig wären, nicht berücksichtigt werden. Weil ihre Kosten durch den Stadthaushalt geregelt werden, können Einrichtungen der Stadt Velten keine Vorschläge einreichen.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Vorschläge kann jede/r einreichen.

Wer einen Vorschlag einreichen möchte, richtet diesen bitte an die Stadtverwaltung. Auf dem Vorschlag soll der vollständige Name, die Anschrift und – aus statistischen Gründen – das Alter angegeben werden. Für eine genaue Prüfung und Kostenschätzung sollte der Vorschlag detailliert beschrieben und – sofern möglich – mit einem konkreten Standort versehen werden.

Der Vorschlag ist gültig und wird zur Abstimmung gestellt, wenn

  • er innerhalb der Einreichungsfrist eingegangen ist,
  • die Stadt Velten zuständig ist,
  • er umsetzbar ist und die Höhe von 15.000,00 € nicht überschreitet.
  • der/die Begünstigte des Vorschlages innerhalb des letzten Bürgerhaushalts keine finanziellen Mittel aus dem Bürgerhaushalt erhalten hat.
  • er der Allgemeinheit zugutekommt.
  • er nicht gegen geltendes Recht (z. B. Gesetze & Beschlüsse) verstößt.

Vorschläge, die im Rahmen von bestehenden Förderrichtlinien der Stadt förderfähig wären oder im Rahmen der institutionellen Förderung förderfähig sind, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden, um Doppelförderung auszuschließen.

Auf Dauer angelegte Projekte, die kontinuierliche Folgekosten nach sich ziehen, wie z.B. Personalstellen, Projekthonorare, Mieten oder unverhältnismäßig hohe Unterhaltungskosten erfordern, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden.

Vorschläge, die als Projekte im Rahmen des Bürgerhaushaltes umgesetzt werden, können im darauffolgenden Jahr nicht erneut eingereicht werden.

Kosten

Für die Einreicherin oder den Einreicher entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Die eingegangenen Vorschläge werden durch die Stadtverwaltung geprüft. Die Vorschläge, die den Richtlinien entsprechen, werden zur Abstimmung gestellt. In jedem Fall erhalten Vorschlaggeber und Vorschlaggeberinnen immer eine Rückmeldung, ob ihr Vorschlag zur Abstimmung stehen wird.

Die Abstimmung erfolgt im Oktober. Abstimmen darf jeder Veltener und jede Veltenerin. Wer noch nicht 14 Jahre alt ist, darf allerdings nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten abstimmen. Die Abstimmung kann nur persönlich erfolgen. Bitte den Personalausweis mitbringen. Das Ergebnis der Abstimmung entscheidet dann ganz direkt, welche Vorschläge für das Budget der 50.000 Euro realisiert werden.

Vorschläge, die nach den Regeln des Bürgerhaushaltes einer weiteren Prüfung unterzogen werden, erhalten durch die Verwaltung eine Stellungnahme und Kostenschätzung. Es werden:

  • identische Vorschläge zusammengefasst
  • ähnliche Vorschläge in Absprache mit den Einreichern zusammengelegt
  • sachliche Strukturierungen vorgenommen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer

Die Stadtverwaltung wird dem/der Vorschlaggeber/in mindestens drei Wochen vor der Abstimmung eine Rückmeldung zur Aufnahme seines/ihres Vorschlages auf die Vorschlagsliste geben bzw. eine Begründung mitteilen, warum der Vorschlag ggf. nicht aufgenommen werden konnte.

Fristen

Frist zum Einreichen der Vorschläge: 31.05. des Jahres

Formulare/Schriftformerfordernis