Schöffen gesucht
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Dafür werden auch in der Ofenstadt Velten Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die am Amtsgericht Oranienburg sowie am Landgericht Neuruppin als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten.
Welche Eigenschaften sollten Schöffen mitbringen?
Von den Schöffen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind hingegen nicht erforderlich.
Wer kann sich als Schöffe bewerben?
Wer sich für das Ehrenamt als Schöffe interessiert, muss in Velten wohnen, am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und so weiter) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Wo können sich Interessierte bewerben?
Interessenten können sich für das Schöffenamt bis Mittwoch, 19. April 2023, bei der Wahlleitung der Stadt Velten bewerben. Das Bewerbungsformular kann heruntergeladen werden:
Bewerbung für das Erwachsenenschöffengericht
Ihre Bewerbung für das Schöffenamt richten Sie bitte bis zum 19. April 2023 an:
Stadt Velten
Stichwort „Schöffenwahl“
Rathausstraße 10
16727 Velten
Für Fragen steht Ihnen Frau Brauer zur Verfügung unter Telefon 03304 / 379 225 oder per E-Mail: wahlleiter@velten.de
Wer entscheidet über die Bewerbungen?
Die Stadtverordnetenversammlung Velten schlägt mindestens doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. In Velten sind das mindestens sieben Personen. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet voraussichtlich im Mai 2023 über die Vorschlagsliste. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Schöffen für die Jugendgerichte
Der Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel sucht außerdem Schöffen für die Jugendgerichte an den Amtsgerichten in Oranienburg und Zehdenick sowie am Landgericht Neuruppin. Die Amtszeit beginnt ebenfalls am 1. Januar 2024 und endet im Dezember 2028.
Bewerbung für das Jugendschöffengericht
Landkreis Oberhavel
Fachbereich Jugend
Stichwort: Jugendschöffenwahl 2023
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular erhalten Sie auf der Internetseite www.oberhavel.de.