Inhalt
vorherige Nachrichtnächste Nachricht
Datum: 23.09.2022

Straßenbaumlaub - Laubsauger und neue Sammelstelle im Gewerbegebiet

UPDATE: Laubsammelstelle - Letzte Annahme 17. Dezember 2022. Veltenerinnen und Veltener können auch in diesem Jahr das Herbstlaub von Straßenbäumen, die vor ihren Grundstücken stehen, kostenlos entsorgen.

Bild vergrößern: Der herbstliche Sonnenaufgang auf dem Rathausplatz Velten. © Stadt Velten
Der Herbst färbt zwar die Blätter wie hier am Veltener Rathaus wunderbar bunt, aber wenn das Laub sich unter den Bäumen anhäuft, wird es Zeit für den Einsatz mit Harke und Laubsack.

Neu ist ab diesem Jahr, dass die bekannte Laubsammelstelle in der Oranienburger Straße /Bergstraße nicht mehr zur Verfügung steht, um die Betriebsabläufe des Bauhofes zu straffen und das Bauhofpersonal so an anderen Stellen einsetzen zu können.

Wer sein Laub abgeben möchte, bringt es daher bitte direkt zur zentralen Laubsammelstelle des Veltener Bauhofes im Gewerbegebiet Kanalstraße 14. Dort können Veltenerinnen und Veltener das Laub seit 1. Oktober in der Laubsaison immer samstags von 8 bis 13 Uhr – letzte Annahme 17. Dezember 2022 – angeliefert werden. Bitte zum Laubsammeln die normalen blauen Müllsäcke verwenden. Diese dürfen natürlich im Sinne der Nachhaltigkeit gerne mehrfach verwendet werden. Gras- und Grünschnitt sowie Geäst werden hingegen nicht angenommen.

Außerdem sind die Mitarbeiter des Bauhofes ab Anfang Oktober wieder regelmäßig unterwegs, um das Laub in den Straßen mit besonders vielen alten Linden direkt vor Ort mit dem Laubsauger einzusammeln. Die turnusmäßige Abholung des Lindenlaubes durch den Bauhof erfolgt in der Großen Promenade, Uhlandstraße zwischen Bergstraße und Germendorfer Straße und in der Mittelstraße in den geraden Wochen sowie in der Goethestraße, Kantor-Gericke-Straße, Kochstraße und Kurzen Straße in den ungeraden Wochen. Dabei ist bitte darauf zu achten, dass das Laub nicht am Stamm gesammelt wird, um Schädigungen am Baum zu vermeiden.

Übrigens: Die Beseitigung des Laubes von Straßenbäumen gehört laut Ortsrecht zu den Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Die Reinigungspflicht umfasst dabei die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege auf der Anliegerseite.