Inhalt

Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Förderung - Institutionelle Seniorenförderung

Ziel ist es die ehrenamtliche Arbeit mit den Senioren in der Stadt Velten zu fördern und weiterzuentwickeln.

Vollbeschreibung

Die ehrenamtliche Arbeit mit den Seniorinnen und Senioren nimmt in der Stadt Velten einen großen Stellenwert ein. Diese zu fördern und weiterzuentwickeln, ist Anliegen dieser Förderrichtlinie. Zu diesem Zweck stellt die Stadt Velten jährlich Haushaltsmittel zur institutionellen Förderung an die Träger der freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützige Vereine, Vereinigungen, Organisationen sowie Seniorengruppen der Kirchen und ähnlich gestaltete Interessengruppen (nachfolgend Zuwendungsempfänger genannt) zur Verfügung. Art und Umfang werden von den Gegebenheiten und den kommunalpolitischen Entscheidungen im Rahmen des Haushaltsplanes bestimmt und sind freiwillige Leistungen der Stadt Velten.

Als Seniorinnen und Senioren im Sinne dieser Satzung gelten Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Senioren, die ihren Wohnsitz in Velten haben. Nicht verbrauchte Fördermittel sind an die Stadtverwaltung zurückzuzahlen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,
  • Liste mit einer namentliche Auflistung der registrierten Mitglieder (Veltener Senioren) - Stand 31. Oktober des laufenden Jahres,
  • Für Kirchen und ähnlich strukturierte Interessengruppen sind Kopien der Anwesenheitslisten der Veranstaltungen, aufgeschlüsselt nach Veltener Senioren einzureichen.

Voraussetzungen

Senioren im Sinne dieser Satzung gelten Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, et cetera)

Die Höhe der Zuwendungen an die jeweiligen Zuwendungsempfänger/innen richtet sich nach der Zahl der durch den Träger betreuten Veltener Senioren. (Die Gesamthöhe der von der Stadt Velten jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel wird durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegt.)

Verfahrensablauf

  • Antragstellung,
  • Antragsprüfung,
  • Bewilligung,
  • Mittelabforderung und -auszahlung, V
  • Einreichung Verwendungsnachweis (zahlenmäßige Übersicht der verwendeten Mittel, inkl. Teilnehmerliste + Sachbereicht),
  • Verwendungsnachweisprüfung

Bearbeitungsdauer

individuell

Fristen

Anträge sind jeweils bis spätestens 30. November eines jeden Jahres für das Folgejahr zu stellen. Verwednungsnachweise sind spätestens bis zum 28. Februar des auf das Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahres einzureichen.

Formulare/Schriftformerfordernis