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Steuerreform: Grundsteuer

Die Finanzämter bewerten seit 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Grundstücksbesitzer oder Hauseigentümer werden bis zum 31. Oktober 2022 gebeten, eine sogenannte Grundsteuerwerterklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz, müssen Sie eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

Diese Pflicht trifft Sie, wenn Sie

  • (Teil-/ Mit-) oder Eigentum an einem unbebauten oder bebauten Grundstück oder
  • (Teil-/ Mit-) oder Eigentum an einer Eigentumswohnung haben.

Benötigt werden Grundstücksinformationen, der Bodenrichtwert, die Grundstücksgröße und Wohnflächenzahl sowie das Baujahr der Gebäude. Brandenburg hat ein Informationsportal der Grundstücksdaten angelegt, das sich online einsehen lässt.

Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden, zum Beispiel Garagen und Datschen, sind die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer des Grund und Bodens verpflichtet, für das bebaute Grundstück die Grundsteuerwerterklärung abzugeben. Die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer des Gebäudes muss gegebenenfalls die zur Erstellung der Erklärung benötigten Informationen zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus sind Sie auch zur Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung verpflichtet, wenn Sie Teil-, Mit- oder Allein-Erbbauberechtigte beziehungsweise Erbbauberechtigter sind. Die Erbbauverpflichtete beziehungsweise der Erbbauverpflichtete muss gegebenenfalls die zur Erstellung der Erklärung benötigten Grundstücksinformationen zur Verfügung stellen. (Checkliste Grundstücke).

Hier finden Sie Unterstützung

Unter Eingabe der entsprechenden Adresse oder Flurstücksinformationen können außerdem auf dem Informationsportal die gewünschten Grundstücksdaten abgerufen werden. Hilfe gibt es auch telefonisch unter der Grundsteuer-Hotline (0331) 20 060 020.

Weitere Informationen finden Sie beim Landkreis Oberhavel, beim Finanzamt Oranienburg und dem Land Brandenburg.

Hintergrund Steuerreform: Grundsteuer

Hintergrund der Reform ist, dass das bisherige Grundsteuermodell vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde und nun neu aufgestellt werden muss. Aktuell wird die Grundsteuer in ostdeutschen Bundesländern noch aufgrund von Daten aus dem Jahr 1935 erhoben. In den Westdeutschen werden Werte aus dem Jahr 1965 für die Berechnung herangezogen. Da das oft nicht dem tatsächlichen heutigen Werten entspricht, möchte der Gesetzgeber die Grundsteuer neu regeln. Die Grundsteuer gehört zu den ältesten Steuerarten und versetzt den Staat in die Lage, notwenige Ausgaben für die Allgemeinheit zu tätigen.