Kinderschutzkonzept der städtischen Kindertagesstätten Veltens
Die Stadtverwaltung Velten ist ein kommunaler Träger, der den vier Kindertagesstätten und zwei Horten, seinem gesetzlichen Auftrag nach § 1 Abs. 1 SGB VIII gerecht wird. Sie trägt Sorge, die ihr anvertrauten Kinder bestmöglich in ihrem Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und sie dabei insbesondere vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).
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