Inhalt

Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeiträgen im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag kann auf freiwilliger Grundlage vorzeitig abgelöst werden.

Vollbeschreibung

Nach Abschluss der Sanierung haben die Eigentümer/innen eines im Sanierungsgebiet Velten gelegenen Grundstücks an die Stadt einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes ihres Grundstücks entspricht. Der Ausgleichsbetrag kann jedoch schon vor diesem Zeitpunkt auf freiwilliger Grundlage abgelöst werden

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Die Absichtserklärung über die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages (Antrag) kann schriftlich, mündlich oder digital formlos eingereicht werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung/Bereitschaftserklärung zur Zahlung des Ausgleichsbetrages wird die Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer/in und Kommune vorbereitet, welche durch Unterschrift verbindlich wird.

Formulare/ Schriftformerfordernis

Anträge auf eine vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages können schriftlich, mündlich oder digital formlos bei der zuständigen Stelle gestellt werden.