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Beteiligungsverfahren der Bürgerinnen und Bürger

Bis März 2026: Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.

Melden Sie deshalb bitte als Eigentümerin/Eigentümer

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

per Post an Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin oder als E-Mail an Bautaetigkeit@statistik-bbb.de.

Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden.

Dokumente:


2015: Velten. Innen. Stadt. - Ideen für unsere attraktive Mitte. Unter dem Motto „Velten.Innen.Stadt. – Ideen für unsere attraktive Mitte“ fanden ab September 2015 eine Ausstellung, eine Bürgerinformationsveranstaltung und eine große Bürgerumfrage zur Attraktivität der Veltener Mitte statt. Die drei Komponenten schlossen an die Workshops des diskursiven Planverfahrens vom Jahr 2014 an.

Die Ausstellungstafeln sind hier dokumentiert:

  • Einführung in die Ausstellung

    Beteiligung 2015 Einführung in die Ausstellung


Bürgerbeteiligung

Hier finden Sie die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens "Velten.Innen.Stadt. - Ideen für unsere attraktive Mitte"

  • Protokoll des Bürgerinfoabends am 8. Dezember 2015

    Protokoll des Bürgerinfoabends am 8. Dezember 2015

  • Ergebnisse der Bürgerumfrage

    Ergebnisse der Bürgerumfrage

  • Ausstellungsergebnisse

    Ausstellungsergebnisse