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Datum: 11.10.2024

Neue Hundehalterverordnung: Pfiffi & Co. anmelden

Sie hören auf Namen wie Pfiffi, Buddy, Rocky, Ria oder Nala: Wer in der Ofenstadt einen Hund besitzt oder sich einen anschaffen will, muss sein Tier seit dem 1. Juli 2024 bei der Stadtverwaltung anmelden.

Hierbei geht es nicht um die ebenfalls notwendige Anmeldung für die Hundesteuer, sondern um eine neue grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde. Das heißt konkret: Jeder Hund muss bei der Stadt angezeigt werden.

Hintergrund sind Änderungen in der Brandenburgischen Hundehalterverordnung. Bisher galt auch die sogenannte Rasseliste, die nun aufgehoben wurde. Künftig wird nicht mehr nach Rasse getrennt zwischen unwiderlegbar gefährlichen und widerlegbar gefährlichen Hunden. Vielmehr rückt nun das jeweilige Verhalten des Tieres sowie die Sachkunde der Haltenden in den Fokus. Das Ordnungsamt hat erst jeweils im Einzelfall nach einem Biss oder ähnlichen Vorkommnissen die Gefährlichkeit eines Hundes festzustellen – ganz gleich, ob Pfiffi ein Spitz oder Rocky ein Pit Bull Terrier ist. Solange diese Feststellung nicht nötig wird, gilt ein Hund als nicht gefährlich.

Was ist neu:

  • Anzeigepflicht aller Hunde (Angaben zur Rasse, Wurfdatum, Farbe des Hundes, Chipnummer, Umstände für Gefährlichkeit des Hundes)
  • Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab acht Wochen (Mikrochip-Transponder)
  • Pflicht, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen selbst zu beseitigen

Formular & Terminvereinbarung

Hundebesitzerinnen und -besitzer können ihr Tier nach Terminvergabe vor Ort im Ordnungsamt anmelden. Online kann sowohl der Termin gebucht als auch das Formular vorab ausgefüllt werden: